Baumberger Tennisclub 1975 e.V.

Sport, Miteinander  und Geselligkeit

Beitrags-/Gebührenordnung


Beiträge

Familientarif

     Elternteil mit Kind/Kindern bis einschl. 18 Jahre
     Eltern     mit Kind/Kindern bis einsclh. 18 Jahre


180 EUR / pro Jahr  (vorher 240)
340 EUR / pro Jahr  (vorher 460)

Ehepaar/Lebensgemeinschaft

380 EUR / pro Jahr  (vorher 500)

Einzelmitglied

200 EUR / pro Jahr  (vorher 260)

Kinder bis 18 Jahre ohne Elternteil im Club

  35 EUR / pro Jahr

Jugendlich/Studenten von 19 bis 27 Jahre

  70 EUR / pro Jahr

Passive Mitgliedschaft

  50 EUR / pro Jahr

Schnuppermitgliedschaft

100 EUR / pro Jahr (Einzelmitglied)

150 EUR / pro Jahr (Ehepaare/ Lebensgemeinschaften)


Gebühren

Leihmarke für Clubmitglieder

   1 EUR

Neue Spielmarke für Clubmitglieder                              

   3 EUR

Gästespielmarke für Erwachsene

   10 EUR, 10 EUR Pfand

Gästespielmarke für Jugendliche

   0 EUR, 2 EUR Pfand

Hinterziehung von Gastgebühren

 30 EUR

Bei Eintritt in den Club ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug der Beiträge erfolgt vorschüssig zum 1. Januar eines jeden Jahres. Die Änderung der Bankverbindung ist anzuzeigen. Kosten, die dem Club durch Rücklastschriften entstehen sind vom Mitglied zu tragen.

Der laufende Jahresbeitrag ist für das gesamte Kalenderjahr zu entrichten und zum Zeitpunkt gemäß Punkt 1. fällig. Sind die Voraussetzungen eines Beitragswechsels während des laufenden Jahres erfüllt, so wird der ab diesem Zeitpunkt gültige Beitrag ebenfalls zum Zeitpunkt der Einziehung der Beiträge gemäß Punkt 1. fällig.

Bei mehr als dreimonatiger Hinderung am Sportbetrieb aus persönlichen Gründen, z.B. Schwangerschaft, Wehrdienst oder beruflicher Abwesenheit, kann auf schriftlichen Antrag vom Vorstand ein Ruhen der Mitgliedschaft gewährt werden.

Beitragsordnung ab 2022
Beitragsordnung_ab_2022.pdf (441.55KB)
Beitragsordnung ab 2022
Beitragsordnung_ab_2022.pdf (441.55KB)

 

Wird der Beitrag nicht pünktlich zum 1. Januar eines jeden Jahres gezahlt, wird ein zusätzlicher Betrag von € 15 je Mitglied fällig. Bei Beitragsrückstand ist das betreffende Mitglied von der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen.
Wird der Rückstand nach zweimaliger Mahnung nicht innerhalb von zwei Wochen getilgt, so erfolgt der Ausschluß aus dem Club. Die entstehenden Kosten sind vom säumigen Mitglied in voller Höhe zu übernehmen.

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