Beitrags-/Gebührenordnung
Beiträge ab 1.1.2022 deutlich gesenkt
Familientarif Elternteil mit Kind/Kindern bis einschl. 18 Jahre | 180 EUR / pro Jahr (vorher 240) |
Ehepaar/Lebensgemeinschaft | 380 EUR / pro Jahr (vorher 500) |
Einzelmitglied | 200 EUR / pro Jahr (vorher 260) |
Kinder bis 18 Jahre ohne Elternteil im Club | 35 EUR / pro Jahr |
Jugendlich/Studenten von 19 bis 27 Jahre | 70 EUR / pro Jahr |
Passive Mitgliedschaft | 50 EUR / pro Jahr |
Schnuppermitgliedschaft | 100 EUR / pro Jahr (Einzeilmitglied) 150 EUR / pro Jahr (Ehepaare/ Lebensgemeinschaften) |
Gebühren
Leihmarke für Clubmitglieder | 1 EUR |
Neue Spielmarke für Clubmitglieder | 3 EUR |
Gästespielmarke für Erwachsene | 10 EUR, 10 EUR Pfand |
Gästespielmarke für Jugendliche | 0 EUR, 2 EUR Pfand |
Hinterziehung von Gastgebühren | 30 EUR |
Bei Eintritt in den Club ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug der Beiträge erfolgt vorschüssig zum 1. Januar eines jeden Jahres. Die Änderung der Bankverbindung ist anzuzeigen. Kosten, die dem Club durch Rücklastschriften entstehen sind vom Mitglied zu tragen.
Der laufende Jahresbeitrag ist für das gesamte Kalenderjahr zu entrichten und zum Zeitpunkt gemäß Punkt 1. fällig. Sind die Voraussetzungen eines Beitragswechsels während des laufenden Jahres erfüllt, so wird der ab diesem Zeitpunkt gültige Beitrag ebenfalls zum Zeitpunkt der Einziehung der Beiträge gemäß Punkt 1. fällig.
Bei mehr als dreimonatiger Hinderung am Sportbetrieb aus persönlichen Gründen, z.B. Schwangerschaft, Wehrdienst oder beruflicher Abwesenheit, kann auf schriftlichen Antrag vom Vorstand ein Ruhen der Mitgliedschaft gewährt werden.
Wird der Beitrag nicht pünktlich zum 1. Januar eines jeden Jahres gezahlt, wird ein zusätzlicher Betrag von € 15 je Mitglied fällig. Bei Beitragsrückstand ist das betreffende Mitglied von der Teilnahme am Spielbetrieb ausgeschlossen. |